Rechtsprechung
BPatG, 08.05.2002 - 28 W (pat) 226/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,56664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 24.03.2005 - 10 W (pat) 41/02 Zur Begründung wiederholt sie ihre Argumente aus dem Kostenfestsetzungs-Verfahren vor dem DPMA und verweist ergänzend auf die in den markenrechtlichen Löschungsverfahren 28 W (pat) 226/00 und 33 W (pat) 33/00 ergangenen Beschlüsse des Bundespatentgerichts.
In einem Beschluss vom 8. Mai 2002 hat der 28. Senat des Bundespatentgerichts (28 W (pat) 226/00) einen Teuerungszuschlag von 275% akzeptiert.
- BPatG, 20.11.2007 - 24 W (pat) 20/07 4.) Im Falle einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss entspricht es in der Regel der Billigkeit, dass der Unterliegende die Kosten trägt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 144/02; BPatG 28 W (pat) 226/00, BPatG.
- BPatG, 20.11.2007 - 24 W (pat) 19/07 4.) Im Falle einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss entspricht es in der Regel der Billigkeit, dass der Unterliegende die Kosten trägt (vgl. BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 144/02; BPatG 28 W (pat) 226/00, BPatG.
- BPatG, 24.06.2002 - 10 W (pat) 2/01 b) In einem Beschluss vom 8. Mai 2002 hat der 28. Senat des Bundespatentgerichts (28 W (pat) 226/00) einen Teuerungszuschlag von 275 % akzeptiert.